Das maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Zivilrecht — auch Privatrecht genannt — regelt die Rechtsverhältnisse von Personen und Gesellschaften untereinander.

Dies unter anderen im:

  • Darlehensvertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht

Aufgrund des stetigen Wandels der Rechtsanschauungen müssen eine Vielzahl von Problematiken mit streitigem Inhalt zu deren Klärung der Rechtsprechung zugeführt werden. Hierbei sind wir für unsere Mandanten ein zuverlässiger und qualifizierter Partner. Ebenso liefert das Sachenrecht in seinen Sparten:

  • Besitz
  • Dienstbarkeiten
  • Eigentum
  • Hypothek
  • Grundschuld

eine Fülle von Streit- und Spannungspunkten im rechtlichen Umgang der Bürger miteinander. Als zivilrechtlich ausgerichtete Sozietät stehen wir lhnen — sowohl im Falle einer streitigen Auseinandersetzung als auch zu deren Vermeidung (etwa durch eine umfassende Vertragsberatung oder eine streitschlichtende Vermittlung) — mit unserer jahrelangen Erfahrung und großem Engagement mit Rat und Tat zur Seite.