Das Arbeitsrecht bildet einen besonderen fachanwaltlich ausgewiesenen Schwerpunkt der Kanzlei. Im individualen Arbeitsrecht werden die Mandanten beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten, insbesondere zu:

  • Altersgrenze
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Arbeitszeugnis
  • Auflösungsvertrag und Abfindung
  • Betriebsrentenrecht, betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsübergang

  • Dienstfahrzeug

  • Diskriminierung, Mobbing

Einseitige arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie:

  • Abmahnung
  • Betriebsübernahme, Unternehmensübernahme
  • Kündigung
  • Stilllegung
  • Versetzung und Umsetzung
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit
  • Rechte aus Tarifvertrag (Flächentarifvertrag, BAT, Haustarifvertrag) und
  • Betriebsvereinbarung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Spesen
  • Umstrukturierung
  • Rationalisierung
  • Vergütung: Eingruppierung und Umgruppierung
  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Befristung

Das Arbeitsrecht des fliegenden Personals (Cockpit und Kabine) in der gewerblichen Luftfahrt genießt auf Grund langjähriger erfolgreicher Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Das kollektive Arbeitsrecht wird durch ein umfassendes Beratungs- und Vertretungsangebot an Arbeitgeber sowie Betriebsrate und Personalvertretungen ausgefüllt, unter anderem:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Abschluss und Kündigung
  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
  • Einführung und Wahl von Betriebsvertretungen und Personalvertretungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Kirchliches Arbeitsrecht – „Dritter Weg“
  • Tarifvertragsrecht, Abschluss und Kündigung von Tarifverträgen