Das Sozialversicherungsrecht bildet in Ergänzung des Medizin- und Arbeitsrechts einen weiteren fachanwaltlichen Schwerpunkt. Mandanten werden in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren (Widerspruchsverfahren) und Prozessen vor der Sozialgerichtsbarkeit (Sozial-, Landessozial-, Bundessozialgericht) vertreten.
Die Tätigkeit erstreckt sich hierbei auf sämtliche Bereiche der Sozialversicherung bestehend aus:
- Bereich der Arbeitsförderung gemäß SGB III, d. h. im Zusammenhang mit Verfahren gegen die Agentur bzw. Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- Künstlersozialversicherung
- Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Unfallversicherung
Ferner umfasst die Tätigkeit eine Vertretung von Arbeitgebern in Verfahren betreffend Veranlagungsangelegenheiten von Gefahrenklassen in der Unfallversicherung. Insbesondere erfolgt mit einem klaren Schwerpunkt eine Beratung und Vertretung in Verfahren im Zusammenhang mit der Klärung der Versicherungspflicht sowie Sozialversicherungsprüfungen und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen.