Die Kompetenz im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht umfasst die Fachbereiche:
- Handelsrecht, Firmenrecht
- Insolvenzrecht
- Recht der Freien Berufe
- Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
- Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerlicher Präferenzen
- Gezieltes Handeln bei Geschäftsentwicklungsabsichten
- Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf
- Kooperationen
- lnhaberwechsel
- Praxiskäufen/Praxisverkäufen
- Anteilskäufen/Anteilsverkäufen
- Fragen hinsichtlich Zulassung
- Honorar sowie Haftung u. a.
- Schnelle Beratung und Verlaufsplanung in Konfliktfällen und Krisensituationen.