Die Kompetenz im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht umfasst die Fachbereiche:
  • Handelsrecht, Firmenrecht
  • Insolvenzrecht
  • Recht der Freien Berufe
  • Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
Wir beraten und vertreten fachübergreifend die folgenden Aspekte mit besonderer Bedeutung für unsere Mandanten:
  • Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerlicher Präferenzen
  • Gezieltes Handeln bei Geschäftsentwicklungsabsichten
  • Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf
  • Kooperationen
  • lnhaberwechsel
Qualifizierte Beratung bei der Konzeption und Vertragsgestaltung beruflicher Zusammenarbeit (Partnerschaftsverträge und Gesellschaftsverträge), von:
  • Praxiskäufen/Praxisverkäufen
  • Anteilskäufen/Anteilsverkäufen
  • Fragen hinsichtlich Zulassung
  • Honorar sowie Haftung u. a.
  • Schnelle Beratung und Verlaufsplanung in Konfliktfällen und Krisensituationen.
Die Zielgruppen sind Angehörige Freier Berufe — Architekten und lngenieure, Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und andere Mitglieder berufsständiger Kammern und deren Assistenzberufe. Gewerbetreibende aus Handwerk, Handel, Dienstleistung und Unternehmer/Anteilseigner, Unternehmensgründer.