Die Kompetenz im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht umfasst die Fachbereiche:
	- Handelsrecht, Firmenrecht
 - Insolvenzrecht
 - Recht der Freien Berufe
 - Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
 
- Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerlicher Präferenzen
 - Gezieltes Handeln bei Geschäftsentwicklungsabsichten
 - Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf
 - Kooperationen
 - lnhaberwechsel
 
- Praxiskäufen/Praxisverkäufen
 - Anteilskäufen/Anteilsverkäufen
 - Fragen hinsichtlich Zulassung
 - Honorar sowie Haftung u. a.
 - Schnelle Beratung und Verlaufsplanung in Konfliktfällen und Krisensituationen.