Das Arbeitsrecht bildet einen besonderen fachanwaltlich ausgewiesenen Schwerpunkt der Kanzlei. Im individualen Arbeitsrecht werden die Mandanten beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten, insbesondere zu:
- Altersgrenze
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
- Arbeitszeit und Urlaub
- Arbeitszeugnis
- Auflösungsvertrag und Abfindung
- Betriebsrentenrecht, betriebliche Altersversorgung
-
Betriebsübergang
-
Dienstfahrzeug
-
Diskriminierung, Mobbing
Einseitige arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie:
- Abmahnung
- Betriebsübernahme, Unternehmensübernahme
- Kündigung
- Stilllegung
- Versetzung und Umsetzung
- Kündigungsschutz
- Mutterschutz, Elternzeit, Altersteilzeit
- Rechte aus Tarifvertrag (Flächentarifvertrag, BAT, Haustarifvertrag) und
- Betriebsvereinbarung
- Schwerbehindertenrecht
- Spesen
- Umstrukturierung
- Rationalisierung
- Vergütung: Eingruppierung und Umgruppierung
- Vollzeit
- Teilzeit
- Befristung
Das Arbeitsrecht des fliegenden Personals (Cockpit und Kabine) in der gewerblichen Luftfahrt genießt auf Grund langjähriger erfolgreicher Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Das kollektive Arbeitsrecht wird durch ein umfassendes Beratungs- und Vertretungsangebot an Arbeitgeber sowie Betriebsrate und Personalvertretungen ausgefüllt, unter anderem:
- Betriebsvereinbarungen
- Abschluss und Kündigung
- Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
- Einführung und Wahl von Betriebsvertretungen und Personalvertretungen
- Einigungsstellenverfahren
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kirchliches Arbeitsrecht – „Dritter Weg“
- Tarifvertragsrecht, Abschluss und Kündigung von Tarifverträgen